Themen & Forderungen
Es gibt allerlei Themen, die uns wahnsinnig am Herzen liegen. Einige können wir auf städtischer Ebene angehen, für andere setzen wir uns im Landeskitaelternbeirat ein. Nachfolgend das Wichtigste zusammengefasst – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtsanspruch & Kitaplatz
Wer kennt das nicht: Das Kind ist geboren und schon beginnt die Suche nach einer KiTa für die Rückkehr zum Arbeitsplatz. Dabei stößt man auf unfassbar lange Wartelisten oder Betreuungsplätze am anderen Ende der Stadt.
Rechtsanspruch
Mit der Vollendung des ersten Lebensjahres haben unsere Kinder einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Für die Erfüllung dessen ist die Stadt Potsdam verantwortlich und bedient sich hierbei bisher ausschließlich freier Träger. Wir machen uns stark für eine termingerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs, damit jede*r die Möglichkeit hat wieder am Berufsleben teilzunehmen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass der Rechtsanspruch eines Kindes mit der Geburt eines weiteren Kindes nicht zwangsläufig auf 6h eingeschränkt wird, sondern seinem Bedarf gerecht bleibt.
KiTa-Bedarfsplan
Wir stehen für #kurzebeinekurzewege und beteiligen uns an der KiTa-Bedarfsplanung der Stadt Potsdam, damit in jedem Stadtteil ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und Eltern künftig wirklich vom gesetzlich verankerten Wunsch- & Wahlrecht Gebrauch machen können.
Platzvergabe
Das ist bisweilen leider ein ungelöstes Rätsel. Wir setzen uns für Transparenz bei den Vergabekriterien ein und wünschen uns „Wohnortnähe” als zentralen Bestandteil.
Anerkennung der KiTa als frühkindliche Bildung
Bisweilen hält sich hier und da die Meinung, dass Kindertagesstätten lediglich ein Aufbewahrungsort für Kinder sind. In den vergangenen 20 Jahren haben die Erkenntnisse aus Forschung und Psychologie über frühkindliche Entwicklung unlängst den Weg in die Einrichtungen gefunden und geben Kindern dort einen Raum für ihre bestmögliche Entwicklung – ungeachtet der sozialen Herkunft, des Geschlechts oder der Ethnie. Wir fordern die bundesweite Anerkennung der Kindertagesbetreuung als Bildung und den damit einhergehenden qualitativen und kostenfreien Zugang zu diesem Bildungsangebot. Wir verstehen frühkindliche Bildung nicht als vorgezogene Schule für Sprache, Mathematik und Co. sondern als Raum psychosozialer Entwicklung, der unseren Kindern die nötige Resilienz für ihre eigene Zukunftsgestaltung bietet.
Fachkräfte
Verbunden mit der gesellschaftlichen Ansicht zu Kindertagesstätten ist, besonders durch den Geburtenknick um die 90er Jahre herum, auch der Beruf der Erzieher*innen in Mitleidenschaft gezogen worden. Wegen fehlender Kinder in den Einrichtungen musste drastisch Personal reduziert werden. Auch heute noch hält sich das Bild von „quatschenden Erzieher*innen, die abseits des Geschehens auf einer Bank sitzen während die Kinder mit sich selbst spielen”. Wir machen uns stark für eine Fachkräfteoffensive gegen den Personalmangel. Was KiTa heute braucht, ist nicht nur eine entsprechende Quantität an Erzieher*innen. Für die kindliche Entwicklung sind qualitative Bindungen unerlässlich, weshalb aus unserer Sicht, neben der fachlichen Eignung, auch die persönliche unablässig ist. Wir sind Verfechter des Fachkräftegebotes, erachten aber auch weitere pädagogische Fachrichtungen (Musik-, Sport-, Theaterpädagogen, Studienabsolventen Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit, frühkindliche Bildung usw.) als Gewinn für jedes Kind in der Einrichtung sowie dessen Familie.
Inklusion
„Es ist normal, verschieden zu sein, Vielfalt macht stark, Jedes Kind ist besonders” – steht eigentlich für die Integration von Menschen mit Behinderungen. Aus unserer Sicht bezieht sich das auch auf soziale Herkunft, Geschlecht und Ethnie. Wenn wir diese Grenzen überwinden, erreichen wir echte Bildungsgerechtigkeit für unsere Kinder. Wir können uns Kindertagesstätten hier auch klar als Orte der Bildung für Familien vorstellen, die Inklusion erlebbar machen. Dem Thema und einer möglichen Potsdamer Umsetzung soll sich künftig auch eine neue Arbeitsgruppe unseres Beirats widmen (link).
Rechtskonforme Umsetzung
Das Brandenburgische KiTa-Gesetz wird seit 2004 fortgeschrieben und erfährt nahezu jährliche Anpassungen. Es gibt den Kommunen neben dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung vor. Unterschiedliche Lesarten dieses Gesetzes führen landesweit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Trägern und Kommunen aber auch zwischen Eltern und Trägern von Kindertagesstätten. Gegenstand der Streitigkeiten sind meist Rechtsansprüche, Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung, der Zuschuss zum Mittagessen und den umlagefähigen Teil der Betriebskosten. Entgegen vieler Äußerungen und widersprüchlicher Rechtsprechungen im Land Brandenburg finden wir das Gesetz in seinen Formulierungen zuweilen eindeutig und machen uns für dessen rechtskonforme Umsetzung in Potsdam stark:
Elternbeitragsordnungen (EBO)
Wie die Vergangenheit gezeigt hat (Link zu Lach-und Sachg.), ist es wichtig, dass wir uns dem Thema Elternbeitragsordnungen in besonderem Maße widmen. Im aktuellen KiTa-Jahr ist im Zuge rechtskonformer Umsetzung erstmals ein jeder Potsdamer KiTa-Träger dazu aufgefordert, eine trägerweite Elternbeitragsordnung (das Mittel seiner Einrichtungen) zu erstellen und beim Jugendamt zur Einvernehmensherstellung vorzulegen. Dies führt dazu, dass es einige Eltern gibt, die künftig weniger als vorher bezahlen und andere mehr. Wir finden den Gedanken von annähernd gleichen Beiträgen für Kindertagesbetreuung als erstrebenswert und setzen uns weiterhin dafür ein, dass wir dies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erreichen. Ursache für die große Spreizung innerhalb der Elternbeitragsordnungen ist das Einbeziehen der Gebäude- und Grundstückskosten als Teil der Betriebskosten. Es macht einen erheblichen finanziellen Unterschied, ob die Kindertagesstätte sich in einem längst abgeschriebenen Gebäude befindet oder in einem Neubau.
Gebäude- und Grundstückskosten
Warum bietet dieser Punkt Anlass für Streitigkeiten? Das KiTa-Gesetz beschreibt für uns ziemlich eindeutig, wer im System KiTa für die Kosten aufkommt und legt fest, dass die Gemeinde (Kommune) dem Träger der Kindertagesstätte Gebäude und Grundstücke kostenfrei zur Verfügung zu stellen hat und die Kosten für deren Bewirtschaftung trägt (§16.3 KiTa-G). Seit ein paar Jahren wird vor Gericht regelmäßig um diesen Punkt gestritten, denn dessen Umlage auf die Elternbeiträge war nicht „schon immer” gestattet. Es gibt Gerichte, die das wie wir sehen und entsprechend in den Urteilsbegründungen herleiten, und es gibt Gerichte, die eine Doppelfinanzierung desselben Sachverhalts als legitim ansehen. Da dies der höchsten Rechtsprechung des Landes Brandenburgs entspricht, werden derzeit landesweit die Kosten für Gebäude und Grundstücke ein zweites Mal durch die Eltern erbracht.
Kosten für Miete bzw. den Erwerb von Grundstücken sind der weitaus größte Teil der auf die Eltern umgelegten Betriebskosten. Wären sie nicht Bestandteil der Elternbeiträge, so gäbe es zumindest sehr ähnliche Beiträge in Potsdam und im Land Brandenburg, da der Rest der anfallenden Kosten annähernd gleich wäre. Wir machen uns stark für eine gesetzeskonforme Umsetzung und tauschen uns mit den Verantwortlichen aus.
Mittagessen
Auch ein schwieriges Thema. Wir Eltern beteiligen uns mit einem „Zuschuss zum Mittagessen” an dessen Kosten. Als Zuschuss wird hier die Höhe definiert, die man „einspart”, da man das Kind nicht zu Hause verköstigt (durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen). Während es im Bereich von Krippe und Kindergärten in Potsdam hoffentlich nirgends mehr Thema ist, dass Eltern mit bis zu 70 € / Monat als Zuschuss zum Mittagessen für die Kleinsten belastet werden, hapert die Umsetzung in den Horteinrichtungen in dieser Stadt seit Jahren. Da der Hort in den Bereich Kindertagesbetreuung gehört, wird er auch über das KiTa-Gesetz geregelt. Daher gilt für diesen genauso der aus dem Gesetz resultierende Versorgungsauftrag und die Beschränkung der Beteiligung am Mittagessen auf einen ZUSCHUSS. Leider sieht die Realität aber eher so aus, dass die Eltern hier meist das volle Mittagessen des Kindes bezahlen und zudem noch explizit in Privatverträge mit Caterern gebracht werden, obwohl dies in der Verantwortung des Trägers wäre. Wir wissen um die Problematik, dass die Schulen meist eigene Verträge mit Caterern für das Mittagessen halten, da sie per Schulgesetz dazu verpflichtet sind, Möglichkeiten für das Mittagessen zu schaffen – diese gelten in der Regel aber für die Kinder, die den Hort nicht besuchen, um Ihnen dennoch die Chance auf eine warme Mahlzeit zu ermöglichen. Für alle Kinder, die den Hort besuchen, gilt also nur die Beteiligung an den Kosten in Form eines Zuschusses und die Empfehlung, den Privatverträgen mit den Caterern kritisch gegenüberzustehen.
Auf diese Umsetzung arbeitet der KEB schon lange hin. So wurde von der Stadt im Sommer 2020 verkündet, dass die Umsetzung nun erfolgen kann – das lässt aber wegen einiger Problempunkte (wie z.B. der Umsetzung in verlässlichen Halbtagsschulen) zwischen Trägern und Schulen und der Stadt leider noch auf sich warten. Wir bleiben dran.