Wahl 2023

Immer in ungeraden Jahren ist es soweit – der KiTa-Elternbeirat wird, wie vom Kita-Gesetz vorgesehen, neu gewählt. So auch in diesem Jahr. Auf dieser Seite findet ihr wichtige Informationen und Anregungen zur Wahl. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung und auf Vertreter*innen aus möglichst vielen Kitas und Horten der Landeshauptstadt.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Delegierten für den Kreiskitaelternbeirat. Jede Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kita, Hort, Tagespflege) in Potsdam soll gemäß Kita-Gesetz eine*n Vertreter*in (und ggf. eine*n Stellvertreter*in) wählen und in den Beirat entsenden.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl antreten können Personensorgeberechtigte, die für mindestens ein Kind einen Betreuungsvertrag mit der entsprechenden Einrichtung abgeschlossen haben. Da die Legislaturperiode jeweils zwei Jahre beträgt, empfiehlt sich eine Kandidatur vor allem dann, wenn die eigenen Kinder noch mindestens zwei Jahre die Einrichtung besuchen. Die Kandidatur muss bei der Kita-Leitung angezeigt werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder in der Einrichtung betreut werden – je nach Wahlform direkt oder indirekt.

Wie wird gewählt?

Für die Durchführung der Wahl sieht das Gesetz zwei Modelle vor:

Wird in der Einrichtung eine Gesamtelternversammlung durchgeführt, wählt diese den oder die Vertreter*innen für den Kreiskitaelternbeirat.

Finden in der Einrichtung Elternversammlungen auf Gruppenebene statt, wählen diese jeweils Gruppenelternvertreter*innen. Alle Gruppenelternvertreter*innen bilden die Elternvertreter*innenversammlung, die wiederum den oder die Vertreter*innen für den Kreiskitaelternbeirat wählen.

Was passiert nach der Wahl?

Der oder die gewählten Vertreter*innen müssen, sofern sie die Wahl annehmen, von der Kitaleitung offiziell an die Wahlleitung gemeldet werden. Anschließend erhalten die Delegierten eine Einladung zur ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode, die in diesem Jahr am 17. Oktober stattfindet. In dieser Sitzung wird u.a. der Vorstand des Kreiskitaelternbeirats gewählt.

Und sonst noch?

Jenseits des Kita-Gesetzes und der KitaEBV gibt es keine Vorgaben zur Wahl der Kreiskitaelternbeiräte. Wichtig ist vor allem, dass die Wahlen transparent durchgeführt und gut dokumentiert werden. Es empfiehlt sich, das Wahlprozedere vorab im Kita-Ausschuss zu besprechen.


Wir stellen in Kürze verschiedene Dokumente zur Verfügung, die ihr für die Bewerbung der Wahl nutzen könnt und die die Durchführung vereinfachen. Bei Fragen zur Wahl steht der amtierende Vorstand als Wahlleitung gern zur Verfügung.

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