Immer wieder gab es in den letzten Wochen Fragen zum Thema Elternbeiträge für Kita und Hort. Nun hat das Ministerium die dafür geltende Richtlinie aktualisiert und dabei folgendes festgelegt:
Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind, zahlen den üblichen Elternbeitrag entsprechend dem vereinbarten Umfang der Notbetreuung (mind. 6 Stunden in Krippe bzw. Kindergarten bzw. 4 Stunden im Hort täglich). Sollte der Umfang der Notbetreuung unter dem gesetzlich festgelegten Mindestrechtsanspruch von 30 Stunden (Krippe bzw. Kindergarten) bzw. 20 Stunden (Hort) pro Woche liegen, können die Eltern entscheiden, ob sie stattdessen in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln wollen und können.
Eltern, deren Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb betreut werden, zahlen bis einschließlich 30. Juni 2020 keine Elternbeiträge. Sofern der eingeschränkte Regelbetrieb den gesetzlich festgelegten Mindesrechtsanspruch von 6 Stunden (Krippe bzw. Kindergarten) bzw. 4 Stunden (Hort) täglich erfüllen kann, zahlen Eltern ab dem 1. Juli 2020 den üblichen Elternbeitrag entsprechend dem angebotenen Betreuungsumfang. Kann der eingeschränkte Regelbetrieb diesen Mindestrechtsanspruch nicht erfüllen, zahlen Eltern ab dem 1. Juli 2020 pauschal 12,50 € pro Monat.
Eltern, die weder den eingeschränkten Regelbetrieb noch die Notbetreuung in Anspruch nehmen (können), zahlen auch weiterhin keinen Elternbeitrag.
Für Kinder, die erstmalig in den eingeschränkten Regelbetrieb oder die Notbetreuung einsteigen, sind die Elternbeiträge erst ab dem 1. des Monats zu zahlen, der dem Einstieg folgt (es sei denn, der Einstieg erfolgt zum 1. des Monats). Dies ergibt sich daraus, dass die Kostenerstattung des Landes für Kinder, die im Rahmen der Betriebsuntersagung nicht betreut werden, auf volle Monate aufgerundet gezahlt wird.
Sollte euer Träger aktuell und/oder in den vergangenen Monaten Elternbeiträge eingezogen haben, dokumentiert das möglichst gut und wendet euch an die entsprechenden Mitarbeiter*innen beim Träger. Wir haben die „Richtlinie zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen“ auch auf unserer Webseite zum eingeschränkten Regelbetrieb eingesetzt.