Wieso? Weshalb? Warum? Thema: Mittagessen

Seit Jahren fordern wir die gesetzestreue Umsetzung der Mittagessens-Finanzierung in Kita und Hort. Nun endlich haben sowohl Verwaltung als auch Politik eingesehen, dass hier bei einigen Trägern ordentlich was schief läuft. Neben den Kita-Eltern dürfen auch die Eltern von Hortkindern (also allen Schulkindern, für die ein Hort-/AKi-/Nachmittagsbetreuungs-Vertrag abgeschlossen wurde) nur nach Kita-Gesetz an den Kosten für das Mittagessen beteiligt werden. Es gilt hierbei der im jeweiligen Kita- oder Hort-Ausschuss festgelegte Wert der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“, der die 2,50 €-Marke im Normalfall nicht überschreiten sollte. Darüber hinaus gilt: Auch für Kinder mit Hortverträgen dürfen Eltern nicht dazu verpflichtet werden Cateringverträge abzuschliessen. Für die Essensversorgung ist gemäß Kita-Gesetz ausschließlich der Träger verantwortlich. Die Stadtverwaltung ist nun aufgefordert dafür zu sorgen, dass alle Träger sich an Recht und Gesetz halten. Wir behalten das im Auge.

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