Stille Nacht, heilige Nacht.

Stille Nacht, heilige Nacht – ein Urteil aus Berlin, dass es kracht.

Das folgende, nun rechtskräftige, Urteil wäre bei all den Pandemie-Sorgen fast an uns vorbei gegangen. Gebäude- und Grundstückskosten dürfen nicht auf die Eltern umgelegt werden.

Im Urteil AZ 15 O 11/19 des Berliner Landgerichts unterliegen ein Träger und die Landeshauptstadt Potsdam als Streithelferin. Die klagenden Eltern bekamen vollumfänglich Recht. Und die Begründung liest sich wie Glühwein bei -10° C. Seit Jahren kämpfen wir Eltern und Elternvertreter in Stadt, Land und vor Gericht – und wieder sind wir dem Ziel, rechtmäßige und faire Beiträge für Kindertagesbetreuung, ein kleinen Schritt näher gekommen. Was für eine schöne Bescherung! Welche Auswirkungen das Urteil nun auf die Stadtpolitik haben wird, können wir noch nicht sagen. Wir bleiben jedenfalls dran.

Gekracht hat es wohl auch zwischen der AG78, der Trägervertretung, und dem Jugendamt. So laut, dass die Sprecherinnen jetzt geschlossen zurück getreten sind.

Happy vierten Advent!

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