Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen

Kurz vor Weihnachten wenden sich Wissenschaftler*innen aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung mit einem dringlichen Appell an die Gesellschaft. Der Landeskitaelternbeirat Brandenburg ist als Mit-Unterzeichner dabei – und auch wir teilen diesen Aufruf mit voller Überzeugung.


Im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. In Kitas erleben Kinder unterschiedliche Formen von Alltagsgewalt: Zum Beispiel Zwang, etwa wenn sie etwas kosten oder aufessen sollen. Wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie beschämt oder bestraft werden. Auch Schimpfen, Anschreien oder grob am Arm packen ist übergriffig.

Die BiKA-Studie („Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag“, 2018 – 2020) hat in Krippengruppen mit Hilfe von Videografie untersucht, wie die Beteiligungsrechte der Jüngsten im Alltag umgesetzt werden. Nach Ergebnissen der Studie kommt es beispielsweise in knapp der Hälfte der untersuchten Krippengruppen beim Mittagessen zu grenzüberschreitendem Körperkontakt gegenüber Kindern. In genauso vielen Essenssituationen können nicht alle Kinder selbst entscheiden, wie viel sie essen oder trinken möchten. Ebenfalls in knapp jeder zweiten beobachteten Essenssituation sind Bewegungseinschränkungen von Kindern zu beobachten. Das kann so nicht bleiben! Wir fordern im Einklang mit vielen Fachkolleg:innen aus der Praxis und der Wissenschaft:

  1. Kitas brauchen mehr und gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Sie benötigen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, für Reflexion, Team-sitzungen und Weiterbildung. Der Betreuungsschlüssel ist deutlich zu verbessern.
  2. Gewalt darf im Alltag von Kitas nicht vorkommen. Fehlverhalten muss klarer definiert werden. Kinderrechtsbasiertes pädagogisches Handeln muss vorrangig Gegenstand von Personal- und Teamentwicklung sein. Die Aus- und Fortbildung von pädagogischen Fachkräften zu Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern muss unmittelbar verbessert und ausgeweitet werden.
  3. Kinder müssen sich wirksam beschweren können, ebenso ihre Eltern. Dafür sind die gesetzlich geforderten Beschwerdemöglichkeiten in Kitas sowie die unabhängigen Ombudsstellen endlich systematisch einzurichten.
  4. Wir brauchen mehr Wissen darüber, wie die Beteiligungs- und Schutzrechte von Kindern in Kitas, Kindertagespflegestellen und Horten tatsächlich verwirklicht werden, und wie das die Kinder sehen. Nur so können wirksame Möglichkeiten der Intervention und Prävention entwickelt werden. Dafür brauchen wir mehr Monitoring und mehr Forschung.

An sicheren Orten sind die Rechte von Kindern insgesamt geschützt. An sicheren Orten erleben Kinder Selbst- und Mitbestimmung, können ihre Persönlichkeit voll zur Entfaltung bringen und sind vor Diskriminierung und Grenzüberschreitung geschützt.

Prof. Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam, iffe e.V.)
Prof. Dr. Catherine Walter-Laager (Universität Graz, Zentrum PEP) Bianka Pergande (Deutsche Liga für das Kind)
Katrin Macha (ISTA-Institut für den Situationsansatz/INA Berlin gGmbH)
Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind)
Prof. Dr. Gerlind Große (Fachhochschule Potsdam)


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